Ein erstes Akquisitionsgespräch ist grundsätzlich kostenlos. Die Honorare, die wir unseren Mandanten berechnen, richten sich im Allgemeinen nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), insbesondere bei Gerichtsverfahren.

Die Honorare können jedoch auf Grund einer Vereinbarung auch nach dem Zeitaufwand berechnet werden. In geeigneten Fällen kommen auch Pauschalhonorare in Betracht. Dafür geeignete Fälle sind insbesondere die Vertretung in Strafsachen und allgemeine Beratungstätigkeiten.

Ein erfolgsabhängiges Honorar ist - anders als beispielsweise in den USA - in Deutschland jedoch grundsätzlich nicht statthaft.

Für den Bereich der außergerichtlichen Beratung sind seit dem 01.07.2006 die bisherigen im Gesetz festgelegten Gebühren entfallen. Das, was bisher die Ausnahme war - das freie Aushandeln des anwaltlichen Honorars - wird künftig der Regelfall sein.

Eine Beratung durch einen Anwalt, sei es persönlich oder telefonisch kostet Geld. Der Anwalt ist sogar gesetzlich verpflichtet jede Beratung abzurechnen, so sieht es das Rechtsberatungsgesetz vor.

Eine unentgeltliche Beratung ist also nicht möglich. Jedoch hat der Mandant das Recht, sich vorab informieren zu lassen, was der Rechts- streit kosten wird. 

Von diesem Recht sollte der Mandant unbedingt Gebrauch machen, damit es später nicht zu Streitigkeiten bzgl. des Honorars kommt.

Hier gilt es also, keine falsche Zurückhaltung zu üben, denn es ist Ihr Geld und daher sollten Sie auch wissen, was für Kosten auf Sie zukommen.

Rufen Sie uns an oder Schreiben Sie uns eine E-Mail, nachdem Sie uns Ihren Sachverhalt ausfürhlich geschildert haben, können wir Ihnen sagen, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen.

Anschließend können Sie dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.

 

 

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