Unionsrecht

Jeder Unionsbürger und ihre Familienangehörigen bedürfen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen weiter erfüllt sein. Diese Voraussetzungen regelt das Freizügigkeitsgesetz/EU.

Darüber hinaus können auch Unionsbürger das Recht auf Freizügigkeit verlieren. Hauptgrund ist eine strafrechtliche Verurteilung oder der Umstand, dass mangels Erwerbstätigkeit die Arbeitnehmereigenschaft fehlt und somit das Recht auf Freizügigkeit verloren geht.

Bei Fragen und Problemen rund um die Unionsbürgerschaft stehen wir als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.