Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht setzt sich aus all den Gesetzen zusammen, die Verstöße gegen sie mit Sanktionen bedrohen. Dabei wird zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten unterschieden.

Steuerstraftaten werden in der Regel mit Geld- oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Neben der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) zählen hierzu der Bannbruch (§ 372 AO), gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 AO), die Steuerhehlerei (§ 374 AO) oder die Wertzeichenfälschung (§§ 148, 149 StGB). Darüber hinaus finden sich steuerstrafrechtliche Normen auch im Umsatzsteuergesetz (UStG).

Steuerordnungswidrigkeiten können gem. § 377 AO mit einer Geldbuße geahndet werden. Zu ihnen gehören die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), die Steuergefährdung (§ 379 AO) und der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- oder Steuervergütungsansprüchen (§ 383 AO).

Wir beraten bereits im Frühstadium zur Vermeidung steuerstrafrechtlicher Konfliktsituationen. Im Falle eines Steuerstrafverfahrens verteidigen wir Sie professionell und häufig in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Steuerberatern.