Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Unter dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht versteht man diejenigen Tatbestände, welche im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben verwirklicht werden können.

Besondere Relevanz in unserer praktischen Arbeit haben Bankrott, Bestechlichkeit und Bestechung, Betrug, Insolvenzverschleppung, Korruption, Steuerhinterziehung, Untreue, Vorteilsannahme, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Vorteilsgewährung, Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen oder Wucher.

Eine umfangreiche Auflistung von Strafnormen, die in den Zuständigkeitsbereich einer Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht gehören, enthält § 74 c des Gerichtsverfassungsgesetzes. Darunter befinden sich Verstöße gegen das Patent- und das Urheberrechtsgesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Aktiengesetz, das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Handelsgesetzbuch, die Gesetze über das Bank-, Depot-, Börsen- und Kreditwesen, das Außenwirtschaftsgesetz oder das Zollrecht.

Seit vielen Jahren fungieren wir als kompetente Ansprechpartner für Privatpersonen wie Unternehmen bei derartig sensiblen Sachverhalten. Eine frühzeitige Beratung hat sich hier oftmals als vorbeugend erwiesen. Im Rahmen einer Verteidigung liegt unser Augenmerk stets auf der Reputation unserer Auftraggeber, denen wir uns besonders verpflichtet fühlen.